Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1956 - VI ZR 152/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,5329
BGH, 20.03.1956 - VI ZR 152/55 (https://dejure.org/1956,5329)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1956 - VI ZR 152/55 (https://dejure.org/1956,5329)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1956 - VI ZR 152/55 (https://dejure.org/1956,5329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,5329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BB 1956, 865
  • DB 1956, 475
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

    Auszug aus BGH, 20.03.1956 - VI ZR 152/55
    Zutreffend hat das Berufungsgericht hierin einen an die Zustimmung der Beklagten nicht gebundenen Eintritt der Ehefrau in den Prozeß gesehen (BGHZ 1, 65) und das Recht hierzu auch nicht dadurch als verwirkt erachtet, daß die Ehefrau nicht schon im landgerichtlichen Verfahren davon Gebrauch gemacht hat.
  • BGH, 16.12.1953 - VI ZR 87/52
    Auszug aus BGH, 20.03.1956 - VI ZR 152/55
    Der Senat sieht keinen Anlaß, von seiner im Urteil vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 87/52 - (= VRS 6, 105 = VersR 1954, 96) vertretenen Ansicht, daß der Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau einen Anspruch des Mannes aus § 845 BGB nicht ausschließt, abzugehen.
  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50

    Warenzeichen. Verwirkung

    Auszug aus BGH, 20.03.1956 - VI ZR 152/55
    Eine Verwirkung setzt jedenfalls voraus, daß seit der Möglichkeit, das Recht geltend zu machen, längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, auf Grund derer die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben empfunden wird (RGZ 155, 152 und ständige Rechtsprechung; BGHZ 1, 31 [33] u.a.).
  • BGH, 05.12.1972 - VI ZR 120/71

    Klage auf Schadensersatz gegen einen Wirtschaftsprüfer - Haftung aus unerlaubter

    Daß immerhin der erste Anschein für eine mindestens mitwirkende Ursächlichkeit des Testats sprechen mag (vgl. etwa BGHZ 3, 261, 267 [BGH 23.10.1951 - I ZR 31/51] ;Urt. v. 13. Juli 1956 - VI ZR 152/55 - BB 1956, 865, 866;Urt. v. 1. Dezember 1964 - II ZR 58/64 = BB 1965, 184), brauchte das Berufungsgericht nicht in Betracht zu ziehen, denn es hält die Nichtursächlichkeit sogar für überwiegend wahrscheinlich, so daß ein etwaiger Anschein widerlegt wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht